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   FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06   

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FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06 (https://dejure.org/2007,10099)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.2007 - 6 K 431/06 (https://dejure.org/2007,10099)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 6 K 431/06 (https://dejure.org/2007,10099)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten zum im Altenheim lebenden Elternteil als außergewöhnliche Belastungen

  • Judicialis

    EStG § 33 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkosten zu im Altersheim lebenden Eltern als außergewöhnliche Belastungen; Aufwendungsersatzanspruch für Betreuungskosten

  • rechtsportal.de

    Fahrtkosten zu im Altersheim lebenden Eltern als außergewöhnliche Belastungen; Aufwendungsersatzanspruch für Betreuungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrtkosten zu im Altersheim lebenden Eltern als außergewöhnliche Belastungen - Aufwendungsersatzanspruch für Betreuungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung von Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2055
  • EFG 2008, 945
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.10.1996 - III R 265/94

    Aufwendungen zur Betreuung kranker Angehöriger als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    Im Übrigen habe der BFH es nicht als außergewöhnlich angesehen, dass die Kinder alle zwei Wochen ihre über 80 Jahre alten Eltern in einem 400 km entfernten "Heim für altersgerechtes Wohnen" besuchten, um die Eltern zu baden und zu waschen, deren Wäsche zu reinigen, größere Einkäufe zu tätigen, die Wohnung zu versorgen und den Schriftverkehr zu erledigen(Urteil vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, BStBl II 1997, 558).

    c) Ferner können die Aufwendungen für Besuchsfahrten dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn ein Steuerpflichtiger sie auf sich nimmt, um einen nahen Angehörigen, der im eigenen Haushalt lebt, mit Rücksicht auf dessen Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit betreuen und versorgen zu können, soweit die Aufwendungen jene für Besuchsfahrten überschreiten, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung üblicherweise ausgeführt hätte (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, BStBl II 1997, 558, m.w.N.).

  • BFH, 02.12.2004 - III R 27/02

    Außergewöhnliche Belastung - Besuchsfahrten zu pflegebedürftigen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    a) Aufwendungen sind dann nicht zwangsläufig erwachsen, wenn sie durch die zumutbare Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten hätten abgewendet werden können (Beschluss des BFH vom 15. November 1999 III B 76/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2000, 697, m.w.N.; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 27/02, BFH/NV 2005, 1248).

    Denn es ist üblich und jedenfalls nicht im vorgenannten Sinn außergewöhnlich, wenn ein erkrankter oder pflegebedürftiger Angehöriger häufiger und auch über größere Entfernungen besucht wird als ein gesunder (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 27/02, BFH/NV 2005, 1248).

  • BFH, 20.09.1991 - III R 91/89

    Auf Privatverordnung beruhende Aufwendungen für Arzneimittel sind nur dann

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    Deshalb sind Aufwendungen nicht zwangsläufig, wenn sie durch die Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten abgewendet werden können, sofern deren Ausschöpfung nicht ausnahmsweise unzumutbar ist (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137; Arndt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 33 Rdnr. C 31).

    Der Steuerpflichtige kann daher ihm entstandene Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen, statt eine anderweitige Ersatzmöglichkeit zu verfolgen, wenn es sich um eine Ersatzmöglichkeit von geringer wirtschaftlicher Auswirkung handelt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1975 VI R 98/72, BStBl II 1975, 629) oder wenn er andere anerkennenswerte Gründe hat, sie nicht auszuschöpfen, z.B. weil er seinem Arbeitgeber eine bestimmte Krankheit nicht mitteilen möchte (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137).

  • BFH, 24.05.1991 - III R 28/89

    Voraussetzung für die Anrechnung von Fahrtkosten bei Festsetzung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    Dazu bedarf es allerdings des Nachweises, dass nach ärztlichem Urteil gerade die konkreten, von dem Angehörigen vorgenommenen Besuche medizinisch indiziert sind und zur Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit entscheidend beitragen können (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).

    Diese Beurteilung beruht entscheidend auf der Erwägung, dass es üblich ist, einen alleinstehenden und erkrankten Angehörigen häufiger und auch über größere Entfernungen zu besuchen als einen gesunden (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).

  • BFH, 06.04.1990 - III R 60/88

    Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    Nach der Entscheidung des BFH vom 6. April 1990 III R 60/88, BStBl II 1990, 958 seien Aufwendungen für Fahrten zur krankheitsbedingten Betreuung der pflegebedürftigen Mutter insoweit als außergewöhnlich anzuerkennen, als sie die Aufwendungen für Besuchsfahrten überschreiten, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung seiner Mutter üblicherweise ausgeführt hätte.
  • BFH, 18.06.1997 - III R 84/96

    Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    Von dem Steuerpflichtigen wird erwartet, dass er seine Ansprüche in nachhaltiger und überprüfbarer Weise geltend macht (BFH-Urteil vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BStBl II 1997, 805).
  • BFH, 02.03.1984 - VI R 158/80

    Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten auch bei längerem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    b) Eine Ausnahme lässt die Rechtsprechung des BFH zu, wenn Besuchsfahrten ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit oder eines Leidens unternommen werden oder den Zweck verfolgen, die Krankheit oder ein Leiden erträglicher zu machen, so dass die Kosten zu den unmittelbaren Krankheitskosten rechnen (vgl. BFH-Urteil vom 2.März 1984 VI R 158/80, BStBl II 1984, 484).
  • BFH, 23.05.1990 - III R 63/85

    Aufwendungen für den Besuch des inhaftierten Ehegatten sind durch Grundfreibetrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Mai 1990 III R 63/85, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1990, 894 würden Aufwendungen für Besuchsfahrten zu nahen Angehörigen regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
  • BFH, 15.11.1999 - III B 76/99

    Zwangläufigkeit von Heilbehandlungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    a) Aufwendungen sind dann nicht zwangsläufig erwachsen, wenn sie durch die zumutbare Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten hätten abgewendet werden können (Beschluss des BFH vom 15. November 1999 III B 76/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2000, 697, m.w.N.; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 27/02, BFH/NV 2005, 1248).
  • BFH, 18.01.1999 - III B 88/98

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Hausrat - Verlust - Zwangsräumung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
    Die Zwangsläufigkeit hinsichtlich der geltend gemachten Aufwendungen ist dann zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige auf eine ihm zuzumutende Durchsetzung von Ersatzansprüchen verzichtet hat (BFH-Beschluss vom 18. Januar 1999 III B 88/98, [...]).
  • BFH, 07.03.1975 - VI R 98/72

    Unterhaltsleistungen an eine Schwiegertochter als außergewöhnliche Belastung

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10

    Fahrtkosten für Besuchsfahrten zur pflegebedürftigen Mutter keine

    d) Soweit der Kläger die BFH-Rechtsprechung - der die Finanzgerichte zu Recht ganz überwiegend gefolgt sind, z.B. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 23. Juli 2007 6 K 431/06 (EFG 2008, 945), des FG München vom 5. August 2009 1 K 3124/08, rkr.
  • FG Hessen, 17.08.2010 - 10 K 2787/07

    Besuchsfahrten zu Angehörigen im Altenheim als außergewöhnliche Belastungen;

    Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen sind deshalb regelmäßig ebenso wenig als außergewöhnlich, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge und etwaige andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten anzusehen, wie Aufwendungen für sonstige Formen der Kontaktpflege, etwa durch Telefongespräche (vgl. Urteile des BFH vom 2. Dezember 2004 III R 27/02 a. a. O., Urteil vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1997, 558; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juli 2007 6 K 431/06 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 945 sowie Urteil des Finanzgerichts München vom 5. August 2009 1 K 3124/08 veröffentlicht in Juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Loschelder in Schmidt, Kommentar zum EStG , 29. Auflage, § 33 Anm. 35 "Besuchsreise").
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   VG Trier, 20.07.2006 - 6 K 431/06   

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